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Wie man's macht

Sabine Rückert „Schlacht um Kachelmann

Vor Gericht treffen sie aufeinander: Eifernde Staatsanwälte, aufgebrachte Verteidiger und gekränkte Exgeliebte, die ihre Sexgeschichten an Zeitschriften verkaufen. Wird die Mannheimer Strafkammer diesen Prozess noch in den Griff bekommen?

Es ist viel um E-Mails gegangen in den Medien, die das Verfahren gegen den Angeklagten Jörg Kachelmann begleiten: E-Mails des Wettermoderators an seine zahllosen Geliebten. E-Mails diverser Exfreundinnen an die Staatsanwaltschaft Mannheim. E-Mails von Journalisten an verschiedene Exgeliebte. Eine E-Mail der ZEIT- Gerichtsreporterin an Kachelmanns früheren Verteidiger. E-Mails der Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer an das angebliche Vergewaltigungsopfer Simone* und retour.

Nur von einer E-Mail ist noch nicht die Rede gewesen. Sie wurde am 24. November 2010 um 23.18 Uhr unter dem Betreff »wichtig« an die Schweizer Wetterfirma Meteomedia geschickt und lautet so: »Guten Tag, Herr Kachelmann. Ich weiß nicht, ob diese Mail Sie persönlich erreicht, aber ich glaube, dass ich es mal auf diesem Weg versuchen sollte. Mein Name ist Ralf Witte und ich bin vor kurzem am Landgericht Lüneburg von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden, dank meines Verteidigers, Johann Schwenn aus Hamburg. Ich verfolge Ihren Fall mit großem Interesse und ich glaube, Sie sind nicht in den besten Händen mit Ihrem Anwalt. Sicher ist es sinnvoll, es gar nicht erst zu einer Revision kommen zu lassen, doch ich bekomme immer mehr das Gefühl, dass Sie mit Ihrem Anwalt eine brauchen werden. Wenn es die Möglichkeit gibt, Sie mal persönlich zu sprechen, würde ich mich über einen Anruf freuen.«

Der Absender dieser Zeilen ist ein 46-jähriger Karosseriebauer – am 7. Mai 2004 vom Landgericht Hannover verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten, weil er eine junge Frau mehrfach vergewaltigt haben sollte. Am 8. September 2010 ist er von diesem Vorwurf freigesprochen worden, durch das Landgericht Lüneburg, nachdem er fünfeinhalb Jahre Gefängnis, ein anderthalbjähriges Wiederaufnahmeverfahren und einen fünf Wochen währenden zweiten Prozess ertragen hatte. Das Ausmaß menschlicher Verblendung, das zu seiner Verurteilung geführt und sogar Staatsanwälte und Richter erfasst hatte, veranlasste den Vorsitzenden Richter in Lüneburg bei Wittes Freispruch zu dem Resümee: »Dieser Fall hätte in Hannover nicht einmal angeklagt werden dürfen.« Inzwischen muss sich die damalige Berichterstatterin des Gerichts und jetzige Vorsitzende jener Hannoveraner Strafkammer, die 2004 das Fehlurteil über Witte verhängt hatte, wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage verantworten: Als Zeugin vom Lüneburger Wiederaufnahmegericht geladen, hatte sie sich dort derart umfassend auf Gedächtnislücken berufen, dass auf Anzeige von Wittes Verteidiger Schwenn ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde.

Eine Stunde nach seiner E-Mail erhält Witte eine Antwort von Jörg Kachelmann. Sie kommt aus Kanada, wo sich der Angeklagte während einer mehrwöchigen Verhandlungspause aufhält: »Sehr geehrter Herr Witte. Vielen Dank für Ihre Mail. Zuerst möchte ich Sie beglückwünschen zur Freiheit und Ihnen meinen großen Respekt und meine Bewunderung bekunden, dass Sie das alles ausgehalten haben, was Sie zu Unrecht aushalten mussten. Meine 132 Tage unschuldig im Knast sind nichts im Vergleich zu Ihrer abgesessenen Zeit und ich befürchte, dass es noch viele Menschen sind, die wegen ähnlicher erfundener Straftaten unschuldig einsitzen. Ich würde Sie gerne anrufen, aber auch sicher sein, dass Sie’s sind. Wie wir beide wissen, gibt es viel Wahnsinn auf der Welt.«

Nachdem Witte sich glaubhaft ausgewiesen hat, kommt es kurze Zeit später zu einem Telefonat. Keine zehn Minuten habe das Gespräch gedauert, berichtet Witte der ZEIT , dann habe Kachelmanns Entschluss festgestanden, sich von dem Kölner Rechtsanwalt Reinhard Birkenstock zu trennen und sich ebenfalls von Schwenn verteidigen zu lassen. »Herr Witte«, habe Kachelmann zum Abschied gesagt, »Sie sind schuld, wenn es nächste Woche einen Medienknall geben wird.« Und er, Witte, habe geantwortet: »Daran bin ich gerne schuld.«

Die Idee mit der E-Mail hatte Witte, als er zu Hause im Fernsehen einen Bericht aus dem Landgericht Mannheim sah. Er sagte zu seiner Frau: »Wenn das so weitergeht, dann verknacken die den Kachelmann, genauso wie sie mich verknackt haben.« Ihm selbst, sagt Witte, sei bei seinem Prozess in Hannover am 15. Verhandlungstag der Freispruch zum Greifen nah erschienen. Aber das Gericht habe weiter und weiter verhandelt. Kübelweise sei Schmutz über ihm ausgekippt worden, immer neue Anschuldigungen gegen ihn hätten das selbst ernannte Opfer und dessen Unterstützerkreis erhoben. Diese Vorwürfe hätten sich zwar nicht bestätigt, ihn aber in einem immer schlechteren Licht dastehen lassen. Schließlich – nach 42 Prozesstagen – seien die Tatsachen völlig durch Fiktion vernebelt gewesen.

Hatte der Angeklagte Kachelmann, der den Vergewaltigungsvorwurf ebenfalls immer bestritten hat, ein ähnliches Schicksal vor Augen, als er am 16. Verhandlungstag seinen Verteidiger blitzartig auswechselte? Wenn Wittes Erinnerung zutrifft und Kachelmann für seinen Entschluss wirklich nur zehn Minuten brauchte, lässt das auf eine beträchtliche Verzweiflung über den Gang der Dinge schließen.

Auch wer an die Unparteilichkeit der Strafjustiz glaubt, könnte inzwischen meinen, dass sich die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim seit dem Beginn des Verfahrens gegen Kachelmann trotz der dürftigen Beweislage auf Verurteilungskurs befindet. Die Vergewaltigungsschilderung der Opferzeugin Simone genügt nicht einmal den Mindestanforderungen an eine tragfähige Aussage, so das Fazit eines Glaubwürdigkeitsgutachtens. Außerdem hat Simone Polizei und Staatsanwaltschaft mehrfach belogen, als es um die Vorgeschichte der angeblichen Tat ging. Sie hat gefälschte Beweise vorgelegt (siehe Schuldig auf Verdacht, ZEIT Nr. 26/10, und Ein verfahrenes Verfahren, ZEIT Nr. 37/10). Trotzdem zeigte sich in zwei Beschlüssen Anfang Juli die Verurteilungstendenz der Strafkammer: Am 1. Juli weisen die Richter die Haftbeschwerde des damaligen Untersuchungshäftlings Kachelmann zurück – Begründung: »dringender Tatverdacht«. Am 9. Juli eröffnet die Mannheimer Kammer das Hauptverfahren, beschließt also, Kachelmann vor Gericht zu stellen. Dabei darf es eine Hauptverhandlung nur geben, wenn nach Aktenlage eine Verurteilung des Angeklagten zu erwarten ist.

Dass man diese Aktenlage ganz anders bewerten konnte, als das die Mannheimer Richter taten, ist einem Beschluss zu entnehmen, mit dem das Oberlandesgericht Karlsruhe – auf Kachelmanns Haftbeschwerde hin – nur drei Wochen später den dringenden Tatverdacht klar verneint. Die Oberlandesrichter heben den Haftbefehl gegen Kachelmann auf und setzen ihn auf freien Fuß.

Aber die Hauptverhandlung findet nicht vor dem Oberlandesgericht, sondern wieder vor dem Landgericht Mannheim statt. Dass die Mannheimer Kammer sich von der Bewertung des Oberlandesgerichts nicht beeindrucken lässt, ist ihrer Pressemitteilung vom 29. Juli zu entnehmen, die sie anlässlich Kachelmanns Freilassung herausgibt: »Klarstellend« werde darauf hingewiesen, »dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ohne Einfluss auf die von Gesetzes wegen unanfechtbare Entscheidung des Landgerichts Mannheim« sei, Kachelmann den Prozess zu machen.

Seit Prozessbeginn hat Jörg Kachelmann die Richter nun schon zwei Mal »wegen der Besorgnis der Befangenheit« abgelehnt: Die erste Ablehnung begründet sein damaliger Verteidiger mit angeblichen privaten Kontakten zwischen dem Vater des mutmaßlichen Opfers Simone und dem Vorsitzenden der 5. Großen Strafkammer, der diesen Kontakt bestreitet. Die zweite Ablehnung ist eine Reaktion auf die ursprüngliche Weigerung dieses Richters, Simone vor ihrer Zeugenaussage auch darüber zu belehren, dass sie keine Antworten geben muss, mit denen sie sich selbst der Strafverfolgung aussetzen würde.

In den Wochen vor dem Verteidigerwechsel fällt auf, dass das Verfahren immer undurchsichtiger wird. Über weite Strecken verhandelt das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Tagelang warten die Reporter vor der verschlossenen Tür von Saal 1, in der Hoffnung auf ein paar Minuten öffentlicher Hauptverhandlung. Inquisitionsprozesse fanden einst hinter dicken Mauern statt – seit mehr als einem Jahrhundert ist der Strafprozess in Deutschland jedoch öffentlich. Den Angeklagten durch eine Vielzahl von Augen- und Ohrenzeugen im Saal vor Willkür zu schützen war immer das Hauptargument für die Gegenwart ebenjenes Volkes, in dessen Namen das Urteil ergeht. Doch von Transparenz oder gar der Kontrolle des Verfahrens durch die Öffentlichkeit kann in Mannheim keine Rede sein.

Sogar Verlautbarungen aus der Pressestelle des Landgerichts klingen wie Botschaften aus Geheimdienstkreisen. Als der Psychotherapeut des angeblichen Opfers, Günter Seidler, als Zeuge gehört wird, heißt es: »Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte wird der Zeuge nicht namentlich benannt. Aus diesem Grund wird auch nicht mitgeteilt, ob es sich um eine männliche oder weibliche Person handelt.« Und: »Auch über den Gegenstand der Beweiserhebung werden keine Angaben gemacht.« Den Gipfel der Heimlichtuerei erklimmt die Staatsanwaltschaft Mannheim, als sie bei Journalisten durchblicken lässt, der Ausschluss der Öffentlichkeit werde sogar für die Anhörung mancher Sachverständiger erwogen. So viel Scheu vor dem Licht schürt Misstrauen: Wird hier wirklich nur Simones Intimsphäre geschützt oder auch das unheilvolle Wirken eines Gerichts?

In einem Sexualstrafverfahren sagt das mutmaßliche Opfer immer nur im kleinsten Kreis der Prozessbeteiligten und Gutachter aus. Das ist selbstverständlich. Im Kachelmann-Prozess treibt der Persönlichkeitsschutz allerdings groteske Blüten: Das Gericht hat reihenweise Exgeliebte des Angeklagten geladen, um die Frauen – die alle bei der angeblichen Tat nicht zugegen waren – über ihre eigenen Sexualerlebnisse mit dem Moderator in nicht öffentlicher Verhandlung auszufragen. Denn: Man wolle sich ungestört ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten machen. Die Verteidigung wittert hinter dem Aufmarsch der Geliebten andere Absichten: Sie weist darauf hin, dass Simones Vergewaltigungsschilderung laut dem aussagepsychologischen Gutachten derart lückenhaft und unplausibel sei, dass das Gericht keine Verurteilung darauf stützen könne. Und sie fragt, ob die Richter nun hinter verschlossener Tür versuchten, solche Defizite durch belastende Aussagen weiterer Zeuginnen auszugleichen, die zur Aufklärung der Tat selbst nichts beizutragen hätten.

Dabei soll es die Öffentlichkeit offenbar auch nichts angehen, wie manche dieser ehemaligen Geliebten ihre Zeugenrolle für ganz andere Zwecke nutzen. Zum Beispiel jene Frau, der die Zeitschrift Bunte das schöne Pseudonym Isabella verlieh. Sie zierte bereits am 29. April – also ein knappes halbes Jahr vor ihrem Zeugenauftritt vor Gericht – unter der Überschrift Jetzt spricht die Ex-Freundin die Titelseite der Illustrierten. »Exklusiv« und umfassend legt sie dort Zeugnis ab über ihr nervenzehrendes Liebesleben mit »Jörg« und macht den damals Inhaftierten nach Kräften schlecht. Einen Monat zuvor, am 23. März, hat sie Kachelmann nach seiner Festnahme über seinen damaligen Anwalt noch einen zärtlichen Gruß gesandt: Sie denke an ihn und wisse, dass er »das nicht getan hat«. Schon eine Woche später – inzwischen hat in den Zeitungen gestanden, dass Kachelmann neben ihr noch weitere Liebschaften pflegte – ist Isabella auf den Adressaten ihrer Leidenschaft weniger gut zu sprechen: Nach dem, was er ihr angetan habe, sagt sie nun zu den polizeilichen Vernehmungsbeamten, freue sie sich »über jeden Tag, den er im Knast sitzt«. Und sie hilft der Kripo energisch bei den Ermittlungen: Isabella stellt den Beamten nicht nur Chatprotokolle und E-Mails zur Verfügung, die nahelegen sollen, Kachelmann habe ein psychiatrisches Problem (»JK muss irgendwie sehr krank sein«), sondern auch Hinweise auf weitere mögliche Belastungszeugen, nebst Telefonnummer. Und sie bittet die Beamten, ihre eigenen Kontaktdaten an andere – inzwischen ermittelte – Kachelmann-Freundinnen weiterzureichen. Denn sie habe das Bedürfnis, sich »auszutauschen«.

Dass man das Engagement der Zeugin Isabella bei der zuständigen Polizeidienststelle als durchaus »anstrengend« empfunden habe, sagt ein Kriminalbeamter später vor Gericht aus: »Dauernd hat sie uns was zukommen lassen.«

Auch der 40-jährigen Katja, die mit Kachelmann bis zu dessen Verhaftung in der Schweiz zusammenlebte, ging diese Isabella auf die Nerven. Das jedenfalls sagt Katja später vor Gericht: In einer E-Mail, die vorgeblich den Zweck verfolgte, die Leidensgenossin »wachzurütteln«, habe Isabella die Promiskuität des Wettermoderators als »Riesensauerei« bezeichnet und Katja aufgefordert, »nicht noch mehr Zeit mit diesem Mann zu verschwenden«. Der Bitte der Absenderin, sich bei ihr zu melden, kam Katja jedoch nicht nach.

Isabella besucht Kachelmanns geschiedene Frau in Kanada und bleibt gleich 14 Tage. Selbst der angeblich vergewaltigten Simone, die im Verfahren gegen Kachelmann als Nebenklägerin auftritt, greift Isabella am 3. Mai per E-Mail unter die Arme: Sie berichtet von psychischen Problemen, von denen ihr Kachelmann um den fraglichen Tatzeitpunkt herum erzählt habe. Allerdings scheint sie Kachelmanns Leidensgeschichte damals nicht ernst genommen zu haben, denn der Fernsehmoderator hatte zuvor immer mal wieder behauptet, schwer erkrankt zu sein – um sich die Frauen zeitweise vom Hals zu halten. Nun aber, im Lichte des Vergewaltigungsvorwurfs, sollen seine alten Manöver eine finstere Bedeutung haben. »Ich hoffe, es hilft Dir«, schreibt Isabella an die Nebenklägerin Simone. »Ich denke an Dich, alles Liebe.«

Solche Informationen wollte das Landgericht Mannheim der Öffentlichkeit vorenthalten. Obwohl sie weniger mit Isabellas Privatsphäre zu tun haben als vielmehr mit ihren Aktivitäten, die dazu geeignet waren, die früheren Nebenbuhlerinnen – die auch als Zeuginnen in Betracht kamen – gegen Kachelmann aufzubringen.

Am 2. September schmückt eine andere Frau, von der Bunten Anja getauft, das Titelbild der Illustrierten. In vier Wochen soll Anja vor Gericht auftreten, trotzdem offenbart sie unter der Überschrift Ich bin auch ein Opfer von Kachelmann schon mal intime Details aus ihrem sexuellen Verhältnis mit dem Wettermoderator. In der Bunten behauptet sie: »Er hatte Sex mit mir, obwohl ich Nein gesagt und geweint habe.« Vier Jahre zuvor, erzählt sie, habe sie mit Kachelmann in einem Hotel Sex gehabt. Sie sagt: »Ich wollte nicht mit ihm schlafen, er machte weiter.« Und: »Ich sagte mehrfach: Nein, hör bitte auf! Ich weinte, doch er nahm keine Rücksicht.« Und: »Als ich mit dem Zug nach Hause fuhr, liefen mir ununterbrochen die Tränen herunter. Ich weinte die ganze Nacht.« Und: »Er hat mich nicht nur seelisch missbraucht. Noch heute leide ich an den Spätfolgen.« Die darin bestehen sollen, dass sie seither »tiefes Misstrauen« gegen andere hege und »sehr eifersüchtig« sei.

Bei der Polizei hatte sich Anja am 29. März noch anders geäußert. In ihrem Vernehmungsprotokoll ist vermerkt, dass die Frau, die 2005/06 ein gutes halbes Jahr Kachelmanns Geliebte war, sich einige Tage nach seiner medienwirksamen Verhaftung von sich aus bei der Polizei gemeldet habe. Auf die Frage, wie sie zu Kachelmann stehe, thematisiert sie seine Frauengeschichten und sagt: »Ich bin nur noch sauer und angeekelt.« Sie schildert der Polizei, wie sie Kachelmann kennengelernt und ihr »ganzes Leben auch emotional auf ihn ausgerichtet« habe. Weil von ihm aber nicht viel zurückgekommen sei, sei sie auf Dauer »unzufrieden« geworden. So habe sie sich eine Beziehung nicht vorgestellt. Die in der Bunten beschriebene Quasivergewaltigung taucht im Polizeiprotokoll nicht auf. Anja schildert vielmehr einen Geschlechtsverkehr, bei dem sie passiv dagelegen und geweint habe, weil sie das Treffen eigentlich »zum Reden« über die Beziehung habe nutzen wollen. Als Kachelmann nach einem lieblosen Koitus und einem raschen Essen unvermittelt aufgebrochen sei, sei sie »enttäuscht« gewesen, »da eine gemeinsame Nacht vereinbart war«. Auf die Frage der Polizeibeamten, ob sie denn im Bett ausgesprochen habe, dass sie keinen Sex wünsche, antwortet Anja, sie habe gar nichts gesagt, nur geweint.

Am 4. Oktober, einen Monat nach dem Bunte- Bericht, für den sie 5000 Euro kassiert hat, sagt die Frau vor dem Landgericht Mannheim aus. Hier passt sie ihre frühere Polizeiaussage der dramatisierten Variante in der Bunten an und sagt, sie habe Kachelmann mit den Worten »Nein, ich will nicht« am Sex hindern wollen. Trotz der medialen Präsentation ihres Intimlebens wird auch Anja vom Landgericht Mannheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört. Soll das Zeugenschutz sein? Ist ein derart fragwürdiges Aussageverhalten vor einem deutschen Gericht Privatsache?

Catharina, eine weitere Kachelmann-Gespielin, hat für ihre Story 8500 Euro von der Bunten erhalten. Sie tritt am 8. November als Belastungszeugin vor Gericht auf, ihre »Exklusiv-Vereinbarung« mit Bunte Entertainment ist auf denselben Tag datiert. Darin verpflichtet sich die Frau, »abgeschirmt von anderen Pressevertretern den Gerichtssaal zu betreten und zu verlassen« und das Landgericht in einem »abgedunkelten Pkw durch die Tiefgarage« zu erreichen. Dass die Mannheimer Justiz Catharina gestatten würde, in die Sicherheitszone des Gerichts einzufahren, muss vorab geklärt worden sein. Bunte Entertainment verpflichtet sich seinerseits, die Zeugin – sollte Kachelmann sie wegen des Interviews »haftungsrechtlich in Anspruch nehmen« – von diesen Ansprüchen »und von daraus entstehenden Kosten freizustellen«. Mit anderen Worten: Der Zeitschriftenverlag will der Zeugin nicht nur die Rechtsanwaltskosten abnehmen, sondern auch eventuelle Schmerzensgeldzahlungen.

In der Bunte- Ausgabe vom 18. November posiert Catharina dann im champagnerfarbenen Seidenkleid und beteuert, nicht von Hass, Rache oder Vergeltungssucht getrieben zu sein. Sie habe es vielmehr als ihre »Bürgerpflicht« betrachtet, »das Gericht bei der Aufklärung dieser Strafsache zu unterstützen«. Viel hat die junge Frau zu der Aufklärung aber nicht beizutragen. Sie hat Kachelmann in den drei Jahren, in denen sie mit ihm Kontakt hatte, bloß elf Mal getroffen. Wann und wo – das hat sie der Staatsanwaltschaft genau aufgelistet. Interessant ist Catharina für die Ermittler vor allem wegen eines kurzen Telefonats, das sie am 9. Februar 2010 – am Tag nach der angeblichen Vergewaltigung – mit Kachelmann geführt habe. Den Inhalt des Gesprächs kann sie bei der Vernehmung zwar nicht wiedergeben, erinnert sich aber daran, dass Kachelmanns Stimme sich verdächtig angehört habe: »komplett aufgelöst«, als sei »was Schlimmes passiert«.

Die Zeugin entsinnt sich ihrer »Bürgerpflicht« recht spät. Nämlich erst am 3. August, als Kachelmann seit einigen Tagen aus dem Untersuchungsgefängnis entlassen ist und ihr auf dem Fernsehschirm begegnet. Dass der Beschuldigte bei seiner Festnahme Ende März noch auf sie zählen konnte, lässt eine E-Mail Catharinas vermuten, die sie Kachelmann über seinen damaligen Verteidiger schickte: »I stand by you and my family too.« In einer weiteren E-Mail an Kachelmanns Presseanwalt bestätigte die Frau damals außerdem, dass Kachelmann »niemals gewalttätig, immer freundlich, höflich und nett gewesen« sei.

Ihr Sinneswandel muss irgendwann zwischen Kachelmanns Festnahme und Freilassung stattgefunden haben, während die Vielweiberei des Moderators in den Medien kräftig ventiliert wurde. Als Zeichen innerer Abkehr könnte man werten, dass Catharina sich Ende April dieses Jahres von ihrem schönen dunklen Haar trennt und sich – bevor sie vorübergehend die Einsamkeit auf Helgoland sucht – den Kopf kahl schert. Sie habe daran denken müssen, wie Kachelmann »meine Haare berührt hat«, begründet sie diese symbolische Tat bei der Polizei. Zu Kachelmanns Geburtstag im Juli kommt es zu einem weiteren Akt mit Hintersinn: Sie schickt ihm eine Packung Kondome in den Knast – Zeichen ihrer Verachtung.

Am Abend des 8. November, nach ihrer Zeugenaussage vor Gericht, trifft sich Catharina mit ihrer langjährigen Freundin Xenia. Diese wird zwei Tage später – als Secondhand-Zeugin für den Wahrheitsgehalt von Catharinas Zeugenaussage – vor den Mannheimer Richtern bestätigen, wie bestürzt ihr Catharina nach dem Telefonat mit Kachelmann vorgekommen sei. In der Runde sitzt auch Tanja May, Reporterin bei der Bunten . Catharina habe erzählt, dass die Vernehmung »für sie gut gelaufen« sei, berichtet Xenia später bei ihrer eigenen Vernehmung dem Gericht. Und auch dass man sich an diesem Abend »über die Sachlage ausgetauscht« habe.

Kachelmanns neuer Verteidiger Johann Schwenn hat sich nun vorgenommen, dieses von der Illustrierten mit den Zeuginnen gesponnene Netzwerk publik zu machen. Seither gibt es Krach in Mannheim. Mit seinen Anträgen versucht Schwenn, das Gericht in die Öffentlichkeit zu zwingen, wo es geht. In den Verhandlungspausen geißelt er vor den Kameras die »Verrohung der Medienlandschaft« und die Beeinflussung von Zeugen. Seiner Überzeugung nach coacht und bezahlt der mächtige Burda-Verlag, bei dem nicht nur die Illustrierte Bunte, sondern auch das Magazin Focus erscheint, von Kachelmann frustrierte Frauen.

Als im Focus am 6. Dezember eine neue Zeugin – diesmal aus der Schweiz – auftaucht, die Kachelmann weiterer, nicht näher geschilderter Schreckenstaten bezichtigt, stellt Schwenn bei Gericht den Antrag auf Durchsuchung der Redaktionen und Verlage von Bunte und Focus . In den Räumlichkeiten vermutet er nicht nur »schriftliche Vereinbarungen« mit weiteren Zeuginnen und »Aufzeichnungen namentlich der Tanja May über von ihr mit den Zeuginnen abgesprochene Aussageinhalte«, sondern ebenso »aus Anlass vertraulicher Gespräche auch mit Amtsträgern angefallene Verzehrbelege«. Mit besagten »Amtsträgern« dürften insbesondere die Mannheimer Staatsanwälte Oskar Gattner und Lars-Torben Oltrogge gemeint sein, die Schwenn verdächtigt, im Schulterschluss mit dem Burda-Verlag zu agieren. Denn bei Focus würden mitunter Ermittlungsergebnisse publiziert, die sich noch nicht aus den Akten ergäben.

Die im Focus Linda genannte Schweizer Zeugin wurde zu einem noch nicht bekannten Zeitpunkt von Oskar Gattner, dem ermittelnden Mannheimer Oberstaatsanwalt, angerufen, nachdem man ihre Telefonnummer in Kachelmanns beschlagnahmtem Handy gefunden hatte. Über das, was die Frau ihm am Telefon erzählte, müsste Gattner nach dem Gesetz Notizen angefertigt haben. Diese Aufzeichnungen hat die Verteidigung in den Akten aber nicht gefunden.

Über einen Monat später schreibt nicht etwa Gattner selbst, sondern sein 38-jähriger Kollege Lars-Torben Oltrogge, ebenfalls ermittelnder Staatsanwalt, an das Gericht und benennt Linda als weitere Zeugin, weil »davon auszugehen« sei, dass die telefonischen Behauptungen der Frau zuträfen. Die Kammer lädt die Zeugin auf den 8. Dezember, aber sie kommt nicht. Stattdessen schickt ihre Anwältin am 2. Dezember ein Fax an das Landgericht Mannheim und teilt darin mit, ihre Mandantin habe »für sich endgültig den Beschluss gefasst, der Ladung eines deutschen Gerichts keine Folge zu leisten«. Warum, das bleibt offen. Von dieser Absage muss Focus gewusst haben, denn der Artikel Neue Zeugin gegen Kachelmann vom Montag darauf zitiert bereits Lindas Absage an das Gericht.

Wie haben die Reporter davon erfahren? Um das herauszufinden, hat Kachelmanns Verteidiger beim Gericht beantragt, die Kammer solle die Staatsanwaltschaft ersuchen, alle »bisher noch zurückgehaltenen schuldspruchrelevanten Aufzeichnungen« vorzulegen. Andernfalls seien die Handakten der Staatsanwaltschaft zu beschlagnahmen. Auf Anfrage der ZEIT weist die Staatsanwaltschaft Mannheim ihre Verantwortung für die Veröffentlichung im Focus zurück. Der Burda-Verlag, zu dem Focus und Bunte gehören, wollte sich gegenüber der ZEIT nicht zum Sachverhalt äußern.

Dass man durch Beschlagnahme an die interessantesten Beweismittel kommen kann, hat der Verteidiger Schwenn mehrfach durchexerziert: So entdeckte er in den Protokollen einer Flensburger Psychotherapeutin Beweise dafür, dass sich ein angebliches Vergewaltigungsopfer vor seiner Strafanzeige in aller Stille durch ein Praktikum im Dezernat für Sexualdelikte der Staatsanwaltschaft Flensburg fortgebildet hatte. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

In einem Oldenburger Wiederaufnahmeprozess tauchte in den – auf Schwenns Antrag – beschlagnahmten Krankenunterlagen eines Psychiaters ein Brief der vermeintlich vergewaltigten Nebenklägerin auf, in dem sie ihrem Therapeuten schriftlich gestand, den Angeklagten falsch beschuldigt zu haben.

Auch die Mannheimer Kammer ist dem Antrag des Verteidigers gefolgt: Der Vorsitzende hat die Staatsanwaltschaft am Montag dieser Woche aufgefordert, alle Vorgänge offenzulegen.

Die Anklage

Am 9. Februar 2010 erstattet die damals 37-jährige Radiomoderatorin Simone aus Schwetzingen Anzeige bei der Polizei: Der Meteorologe und Wettermoderator Jörg Kachelmann soll sie in der vorangegangenen Nacht nach einem Streit vergewaltigt haben

Am 25. Februar erlässt das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen Kachelmann

Am 20. März wird Kachelmann am Frankfurter Flughafen nach der Rückkehr von einer Kanada-Reise verhaftet

Am 17. Mai erhebt die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Prozessbeginn

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Kachelmann am 29. Juli auf. Der Moderator kommt bis zum Prozessauftakt auf freien Fuß

Am 6. September beginnt vor dem Landgericht Mannheim der Prozess, Vorsitzender Richter der 5. Großen Strafkammer ist Michael Seidling (Foto oben). Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock (Foto links) stellt Befangenheitsanträge gegen die Richter, nach zwei Minuten wird der Prozess vertagt. Die Urteilsverkündung ist für den 21. Dezember vorgesehen

Weitere Verhandlungstermine

Am 13. Oktober sagt erstmals das angebliche Opfer aus

Am 3. November kündigt Kachelmann an, seine Fernsehkarriere zu beenden

Am 29. November legt Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock sein Mandat nieder. Neuer Verteidiger ist Johann Schwenn

Am 9. Dezember legt das Gericht weitere Verhandlungstermine bis zum 31. März 2011 fest

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Sabine Rückert


geboren 1961, Studium der Kommunikationswissenschaft, Theologie, Markt- und Werbepsychologie. Ausbildung an der Springer-Journalistenschule. Anschließend Nachrichten-Redakteurin bei der taz, seit 1992 Redakteurin bei der Zeit, zunächst im Dossier. Seit 2001 arbeitet sie als ressortunabhängige Gerichts- und Kriminalreporterin. Für ihre Reportagen und Porträts erhielt sie mehrere Journalistenpreise.
Dokumente
Schlacht um Kachelmann (PDF)

erschienen in:
Die ZEIT,
am 16.12.2010

 

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